29.04.20
BMH BRÄUTIGAM vertritt bereits mehrere Mandanten aus der Hotelleriebranche
Corona-Krise: Versicherer müssen zahlen.
Zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus haben alle Bundesländer umfangreiche Betriebsschließungen angeordnet. Das betrifft besonders Hotels und Gaststätten. Anders als im Einzelhandel ist derzeit nicht absehbar, wann Hotels, Restaurants, Cafés und Bars wieder öffnen können.
Wer sich gegen eine Betriebsschließung wegen Infektionsgefahr versichert hat, wird nun von vielen Versicherern enttäuscht: Sie verweigern die Zahlung der zumeist vereinbarten Tagesentschädigung mit der Begründung, das neuartige Corona-Virus gehöre nicht zu den versicherten Krankheiten bzw. Krankheitserregern und das für Hotels ausgesprochene Beherbergungsverbot sei keine Betriebsschließung, da es nur für touristische Gäste gelte und Geschäftsreisende nach wie vor aufgenommen werden könnten. Weil die Versicherer aber wohl selbst wissen, dass diese Argumente nicht stichhaltig sind und Gerichte kaum überzeugen werden, bieten sie eine Kulanzzahlung von 15 % an, wenn der Kunde auf alle weitergehenden Ansprüche verzichtet. Wir warnen vor der Annahme dieses Angebots: Nach eingehender Analyse der Versicherungsbedingungen der großen Versicherungsgesellschaften sind wir davon überzeugt, dass diese Deckungsschutz bei Versicherungen gegen Infektionsgefahren auch dann gewähren müssen, wenn das Corona-Virus nicht ausdrücklich in der Liste der versicherten „meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger“ aufgeführt ist. Ebenso wenig kann der Versicherer einem Hotelier vorhalten, er könne nach wie vor Geschäftskunden beherbergen, so dass von einer behördlichen Schließung keine Rede sein könne. Das ist bei Hotels, die sich aufgrund Lage und Ausstattung ausschließlich oder in erster Linie an Feriengäste richten, geradezu zynisch. Wir haben deshalb für unsere Mandanten gegen die ERGO und die Allianz Klage erhoben. Andere große Versicherer wie etwa die HDI oder die Signal-Iduna sind nach unseren Informationen grundsätzlich leistungsbereit.
Team BMH BRÄUTIGAM: Dr. Benedikt Bräutigam, Dr. Annette Schwab
BMH BRÄUTIGAM berät und vertritt dazu bereits mehrere Mandanten – demnächst auch Sie?
Team BMH BRÄUTIGAM: Dr. Benedikt Bräutigam, Dr. Annette Schwab
BMH BRÄUTIGAM berät und vertritt dazu bereits mehrere Mandanten – demnächst auch Sie?