25.03.20
BMH Notare beurkunden weiterhin!
Auch in der aktuellen Situation sind die Notare von BMH Bräutigam weiter für Sie tätig.
Nach der aktuellen Fassung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sind Beurkundungen, auch unter Anwesenheit der Beteiligten, nach wie vor zulässig.
In unseren Kanzleiräumen haben wir die nötigen Vorkehrungen getroffen, um Ansteckungen zu vermeiden.
Neben der persönlichen Teilnahme bieten wir auch die Beurkundung mit Notariatsmitarbeitern (aufgrund Vollmacht oder vollmachtslos mit Nachgenehmigung) an. Bei der Beurkundung mit Notariatsmitarbeitern kann eine Zuschaltung per Telefon/Zoom etc. erfolgen.
Für Nachgenehmigungen, die bei uns stattfinden, können die Kosten während der COVID-19 Pandemie niedergeschlagen werden, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an einen unserer Notare:
Dr. Benedikt Bräutigam, Dr. Johannes Meinel, Jan-Peter Heyer, Dr. Patrick Auerbach-Hohl, Alexander Nast
Zur aktuellen Fassung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung