26.03.20

COVID-19/Corona: Erste Orientierung für Startups und Gründer über staatliche Maßnahmen

COVID-19/Corona: Erste Orientierung für Startups und Gründer über staatliche Maßnahmen

Die ersten staatlichen Maßnahmen angesichts der COVID-19/Corona-Krise konzentrieren sich derzeit vor allem auf die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, erleichterte Gewährung von Liquiditätskrediten, Steuerstundungen und die teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Zudem werden speziell für Startups weitere Maßnahmen diskutiert, da bereits erkannt wurde, dass Startups von den meisten Liquiditätskrediten in aller Regel nicht profitieren werden.

Ein Überblick:

1/ Kurzarbeitergeld: Die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen, wird ausgeweitet. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil des Arbeitslohns, wenn der Arbeitgeber gegen Lohnkürzung die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer reduziert. Dem Arbeitgeber ist es somit möglich, Kosten zu senken, indem er seine Arbeitnehmer teilweise in den „unbezahlten Zwangsurlaub“ schickt. Die Kurzarbeit muss jedoch mit dem Arbeitnehmer in der Regel individuell vereinbart werden.

2/ Liquiditätskredite: Von der KfW gesicherte Kredite und Bürgschaften werden über die Hausbank ausgegeben.

3/ Steuervorauszahlungen und -stundungen: In der Regel werden vierteljährliche Vorauszahlungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig. Auf Antrag kann das Finanzamt diese Vorauszahlungen jedoch herabsetzen und zudem Steuern, die bereits durch Steuerbescheid festgesetzt worden sind, zinslos und ohne Sicherheitsleistung stunden.

4/ Insolvenzantragspflicht: Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ist die Geschäftsführung verpflichtet, Insolvenz anzumelden. Die Bundesregierung plant, die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 auszusetzen. Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

5/ Spezielle Maßnahmen für Startups: Bund und Länder haben erkannt, dass die Hilfe über Liquiditätskredite für viele Startups nicht infrage kommt, da sie von ihrer Hausbank auch unabhängig von der Corona-Krise allenfalls Kredite zu schlechten Konditionen bekämen. Es werden daher zusätzliche Maßnahmen für Startups diskutiert. Wir stehen hier im Austausch mit anderen Beratern und Entscheidungsträgern. Ganz aktuell hat der Berliner Senat ein Soforthilfeprogramm auch für Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten beschlossen, unter dem eine Soforthilfe in Höhe von € 5.000 (ggf. auch mehrmals) beantragt werden kann.

Wir empfehlen zudem, einmal zu schauen, ob im Versicherungsportfolio womöglich auch Versicherungsansprüche bei Epidemien enthalten sind.

Natürlich beraten wir auch zu allen gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Themen der derzeitigen Situation, insbesondere zu den Verhaltenspflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer in der Krise.

Bei Fragen oder konkretem Beratungsbedarf, sind wir jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichbar:

Task Force BMH BRÄUTIGAM:

Dr. Julian Schroeder Tel.: +49 30 8 89 19-153 oder E-Mail: julian.schroeder@bmh-partner.com
Till Wansleben Tel.: +49 30 8 89 19-176 oder E-Mail: till.wansleben@bmh-partner.com