02.03.15

GRÜNES LICHT FÜR HERLITZ: BMH BRÄUTIGAM BEREITET WEG FÜR 270 MILLIONEN EURO BÖRSENGANG

Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist der Weg für die Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister frei und damit der Grundstein für den anvisierten 270 Millionen Euro Börsengang gelegt. Dies beschlossen die Richter in einem von Herlitz eingeleiteten Freigabeverfahren (Az. 12 AktG 1/15) am 26.02.2015.

BMH BRÄUTIGAM berät sowohl den Börsengang als auch die aktienrechtliche und prozessuale Seite der Transaktion. Zum Hintergrund: Die Herlitz-Hauptversammlung hat im Dezember 2014 eine gemischte Sach- und Barkapitalerhöhung beschlossen, in deren Rahmen wesentliche Beteiligungen des Mehrheitsaktionärs Pelikan aus acht Jurisdiktionen in die Herlitz gegen Ausgabe von über 231 Millionen neuen Aktien eingebracht werden. Zudem soll im Rahmen der Barkapitalerhöhung bis zu 32 Millionen Euro frisches Kapital eingesammelt werden. Die Transaktion zielt insbesondere auf eine Bündelung der wesentlichen PBS-Beteiligungsgesellschaften (Papier-, Büro- und Schreibwaren) und auf eine Beschleunigung der positiven Unternehmensentwicklung der Herlitz Gruppe ab. Nachdem sieben Minderheitsaktionäre den Kapitalerhöhungsbeschluss im Wege der Anfechtungsklage angegriffen hatten, hat Herlitz ein Freigabeverfahren angestrengt, um die Eintragung ins Handelsregister zeitnah zu ermöglichen. Im Vorfeld des Beschlusses des Kammergerichts hat sich Herlitz mit vier der sieben Antragsgegner verglichen. Das Kammergericht hat aufgrund des überwiegenden Vollzugsinteresses von Herlitz die Freigabe gegenüber den verbliebenen Anfechtungsgegnern erteilt. Der Börsengang wird für Mitte des zweiten Quartals angestrebt.